Unbundling in der Energiewirtschaft
- Andreas Armster

- 25. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
Unbundling in der Energiewirtschaft bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene Trennung von Netzbetrieb und wettbewerblichen Bereichen wie Erzeugung, Handel und Vertrieb. Ziel ist es, einen diskriminierungsfreien Netzzugang, Transparenz und fairen Wettbewerb sicherzustellen, indem vertikal integrierte Energieunternehmen organisatorisch, informatorisch, buchhalterisch oder rechtlich entflechtet werden. (vgl. Linnemann 2024, S. 9 ff.)
Beispiel: Ein Stadtwerk, das den Stromnetzbetrieb in eine eigenständige Netzgesellschaft ausgliedert, während der Stromvertrieb als separates Unternehmen am freien Markt tätig ist und keinen privilegierten Zugang zu Netzinformationen erhält.
Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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