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Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht

Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht liegt vor, wenn eine natürliche Person in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat und deshalb ihr weltweites Einkommen in Deutschland versteuern muss. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 19)


Beispiel: Eine natürliche Person wohnt in Berlin und erzielt zusätzlich Mieteinnahmen aus Spanien. Sie muss alle Einkünfte (auch aus Spanien) in Deutschland versteuern.


von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

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