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Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen

13. Juli
1 Min. Lesezeit

Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen liegt vor, wenn Personen oder Unternehmen ohne die erforderliche gesetzliche Befugnis geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten oder diese unzulässig anbieten. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden (§ 160 StBerG). (vgl. Puke 2023, S. 271)


Beispiel: Eine Person ohne Zulassung als Steuerberater bietet gegen Bezahlung an, Einkommensteuererklärungen für Kunden zu erstellen. Da sie hierzu nicht befugt ist, handelt es sich um eine unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen, die als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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