Unbebaute Grundstücke
Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Für die Bewertung nach dem Bewertungsgesetz (BewG) werden sie mit dem gemeinen Wert angesetzt. (vgl. Puke 2023, S. 270)
Beispiel: Eine Person besitzt ein Baugrundstück, auf dem noch kein bezugsfertiges Gebäude errichtet wurde. Da das Grundstück unbebaut ist, wird es nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes als unbebautes Grundstück zum gemeinen Wert bewertet.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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