Unbarer Rechnungsausgleich
- Andreas Armster

- vor 3 Tagen
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Unbarer Rechnungsausgleich (bargeldloser Zahlungsausgleich) bedeutet, dass Zahlungen nicht mit Bargeld, sondern über Bankkonten oder elektronische Zahlungsmittel erfolgen. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 185 ff.)
Beispiel: Banküberweisung
Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas


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