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Unbarer Rechnungsausgleich

Unbarer Rechnungsausgleich (bargeldloser Zahlungsausgleich) bedeutet, dass Zahlungen nicht mit Bargeld, sondern über Bankkonten oder elektronische Zahlungsmittel erfolgen. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 185 ff.)


Beispiel: Banküberweisung


Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas

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