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Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers

8. Okt.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Okt.

Die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers bedeutet, dass der Wirtschaftsprüfer unabhängig von seinem Auftraggeber tätig sein muss. Es dürfen keine Bindungen zum Auftraggeber bestehen, die seine berufliche Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen oder beeinträchtigen könnten. Dadurch soll er dem öffentlichen Interesse gerecht werden und das Vertrauen des Kapitalmarktes in die Ergebnisse seiner Prüfung stärken. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 237)


Beispiel: Ein Wirtschaftsprüfer prüft den Jahresabschluss eines Unternehmens. Er darf dabei beispielsweise keine persönliche oder wirtschaftliche Beziehung zum Auftraggeber haben, die seine Prüfungsurteile beeinflussen könnte. Nur wenn er unabhängig entscheidet, kann seine Prüfung als glaubwürdig gelten.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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