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Umzugskosten

13. Juli
1 Min. Lesezeit

Umzugskosten sind Aufwendungen, die einem Arbeitnehmer durch einen beruflich veranlassten Wohnungswechsel entstehen. Sie gelten als Werbungskosten und können unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. (vgl. Puke 2023, S. 269 f.)


Beispiel: Eine Arbeitnehmerin wird von ihrem Arbeitgeber von Köln nach Hamburg versetzt und zieht deshalb um. Die Kosten für das Umzugsunternehmen und weitere abzugsfähige Umzugskosten kann sie als Werbungskosten geltend machen oder sich steuerfrei vom Arbeitgeber erstatten lassen.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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