Umwandlungssteuergesetz
Das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) regelt die steuerlichen Folgen einer Unternehmensumwandlung und soll verhindern, dass eine Umwandlung allein durch Steuern unnötig erschwert wird. Unter bestimmten Voraussetzungen können Umwandlungen steuerlich begünstigt bzw. zum Buchwert durchgeführt werden. (vgl. Schneck 2018, S. 993 ff.)
Beispiel: Eine GmbH wird in eine AG umgewandelt. Das UmwStG ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen, die vorhandenen Vermögenswerte steuerlich zu Buchwerten zu übertragen, sodass durch die Umwandlung nicht sofort zusätzliche Steuern auf stille Reserven entstehen.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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