Umwandlungsbilanz
Aktualisiert: 9. Okt.
Die Umwandlungsbilanz ist eine aufgrund der Änderung der Rechtsform einer Gesellschaft aufgestellte Sonderbilanz. Sie stellt zum Umwandlungsstichtag das Vermögen und die Schulden der Gesellschaft dar, wobei grundsätzlich Zeitwerte anzusetzen sind. Bei ihrer Aufstellung wird von der Fortführung der Gesellschaft ausgegangen. Die Umwandlungsbilanz ist zusammen mit dem Umwandlungsbeschluss dem Handelsregister vorzulegen. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 234 f.)
Beispiel: Eine GmbH wird zum 31.12. in eine AG umgewandelt. Für die Umwandlungsbilanz werden die Vermögensgegenstände und Schulden zu diesem Stichtag mit ihren Zeitwerten angesetzt. Beträgt der Zeitwert einer Maschine beispielsweise 150.000 €, wird sie mit diesem Wert in der Umwandlungsbilanz berücksichtigt.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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