top of page
Affiliate.png

Umwandlung

14. Dez. 2025
1 Min. Lesezeit

Eine Umwandlung liegt vor, wenn eine bestehende Gesellschaft ihre Rechtsform ändert, ohne dass das Unternehmen als solches aufgelöst wird. Dabei wird nur das „rechtliche Kleid“ gewechselt, während Vermögen, Rechte und Pflichten meist auf den neuen Rechtsträger übergehen (Gesamtrechtsnachfolge). Umwandlungen dienen z. B. der Anpassung an wachstumsbedingte rechtliche oder steuerliche Anforderungen. (vgl. Weilinger 2022, S. 32 ff.)


Beispiel: Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts von drei Unternehmern wächst stark und überschreitet die Umsatzschwelle. Die Gesellschafter beschließen, die Rechtsform in eine Offene Gesellschaft umzuwandeln. Dabei gehen Vermögen, Rechte und Pflichten automatisch auf die OG über, ohne dass das Unternehmen neu gegründet werden muss.


Weilinger, A. (2022): Personengesellschaftsrecht. 3. Auflage. Wien: Facultas

Kommentare


bottom of page