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Umsatzsteuervoranmeldung

13. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist die regelmäßige Steueranmeldung, mit der ein Unternehmer die im Voranmeldungszeitraum entstandene Umsatzsteuer selbst berechnet und diese grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums beim Finanzamt anmeldet und entrichtet (§ 18 UStG). (vgl. Puke 2023, S. 268)


Beispiel: Ein Onlinehändler muss seine Umsatzsteuer monatlich anmelden. Für den Monat März gibt er bis zum 10. April seine Umsatzsteuervoranmeldung ab, berechnet die fällige Umsatzsteuer und überweist den entsprechenden Betrag an das Finanzamt.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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