Umsatzsteuerschuld
Die Umsatzsteuerschuld ist die Verpflichtung eines Unternehmers, die entstandene Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Sie entsteht grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt oder das Entgelt vereinnahmt wurde (§ 13 UStG). (vgl. Puke 2023, S. 267)
Beispiel: Ein Möbelhändler verkauft im April einen Schreibtisch an einen Kunden und stellt eine Rechnung mit Umsatzsteuer aus. Mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums April entsteht die Umsatzsteuerschuld, sodass der Händler die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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