top of page
Affiliate.png

Umsatzsteuerbefreiungen

13. Juli
1 Min. Lesezeit

Umsatzsteuerbefreiungen sind gesetzliche Ausnahmen von der Umsatzsteuerpflicht nach §§ 4 und 5 UStG. Man unterscheidet zwischen Befreiungen mit Vorsteuerabzug (z. B. Ausfuhrlieferungen) und Befreiungen ohne Vorsteuerabzug (z. B. Vermietung von Grundstücken oder ärztliche Leistungen). (vgl. Puke 2023, S. 263 f.)


Beispiel: Ein Arzt behandelt einen Patienten und stellt für die Behandlung keine Umsatzsteuer in Rechnung. Die ärztliche Leistung ist nach § 4 UStG von der Umsatzsteuer befreit, allerdings besteht für damit zusammenhängende Eingangsleistungen grundsätzlich kein Vorsteuerabzug.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

Kommentare


bottom of page