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Umgruppierung

21. Juli
1 Min. Lesezeit

Eine Umgruppierung ist jede Änderung der Eingruppierung eines Arbeitnehmers in eine andere Lohn- oder Gehaltsgruppe. Sie kann eine Höherstufung oder Herabstufung sowie eine Anpassung an ein geändertes Vergütungssystem umfassen und unterliegt unter bestimmten Voraussetzungen der Mitbestimmung des Betriebsrats. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 625)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer übernimmt zusätzliche Aufgaben mit mehr Verantwortung und wird deshalb von der Entgeltgruppe 7 in die Entgeltgruppe 9 eingestuft. Diese Höhergruppierung stellt eine Umgruppierung dar.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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