Umdeutung
Die Umdeutung bedeutet, dass ein nichtiges Rechtsgeschäft in ein anderes wirksames Rechtsgeschäft umgewandelt wird, wenn anzunehmen ist, dass die Parteien dieses bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt hätten. (vgl. Fischer 2023, S. 112)
Beispiel: Wenn eine außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses unwirksam ist, aber in eine ordentliche Kündigung umgedeutet wird.
Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer




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