Tätigkeitsschutz
Der Tätigkeitsschutz für Betriebsratsmitglieder stellt sicher, dass sie wegen ihrer Tätigkeit im Betriebsrat beruflich nicht benachteiligt werden. Sie haben Anspruch auf eine höherwertige Tätigkeit, wenn vergleichbare Arbeitnehmer diese aufgrund der üblichen betrieblichen Entwicklung erhalten. Dieser Schutz gilt auch bis zu einem Jahr nach dem Ende ihrer Amtszeit. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 608)
Beispiel: Ein Betriebsratsmitglied arbeitet seit mehreren Jahren im Unternehmen. Während seiner Amtszeit werden vergleichbare Kollegen zu Teamleitern befördert. Wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegensprechen, hat auch das Betriebsratsmitglied Anspruch auf eine entsprechende berufliche Weiterentwicklung.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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