Typisierende Betrachtungsweise
Die typisierende Betrachtungsweise bedeutet, dass im Steuerrecht atypische Vereinbarungen eines Einzelfalls unberücksichtigt bleiben können, wenn sie von dem unter vergleichbaren Verhältnissen Üblichen erheblich abweichen. Dadurch soll eine gleichmäßige Besteuerung sichergestellt werden. (vgl. Puke 2023, S. 260)
Beispiel: Ein Arbeitnehmer vermietet seinem Sohn eine Wohnung zu einem symbolischen Mietpreis von 1 Euro pro Monat. Für steuerliche Zwecke kann das Finanzamt diese ungewöhnliche Vereinbarung nach der typisierenden Betrachtungsweise unberücksichtigt lassen und stattdessen die üblichen Marktverhältnisse zugrunde legen.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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