Typische Verträge
Typische Verträge sind Verträge, die im Gesetz ausdrücklich geregelt sind und deren Inhalt sowie Rechtsfolgen gesetzlich festgelegt sind. (vgl. Fischer 2023, S. 127 f.)
Beispiele: Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Handelsvertretervertrag, Verlagsvertrag
Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer




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