Typenkartell
Ein Typenkartell ist eine Vereinbarung zwischen rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Unternehmen derselben Branche, einheitliche Produkttypen oder Standards zu verwenden. Dadurch wird die Vielfalt der angebotenen Produkte eingeschränkt und die Produktion vereinfacht. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 623)
Beispiel: Mehrere Glühbirnenhersteller einigen sich darauf, nur bestimmte Fassungsgrößen und Leistungsstufen anzubieten. Dadurch werden die Produkte standardisiert und sind für Verbraucher leichter austauschbar.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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