True and Fair View
Aktualisiert: 9. Okt.
True and Fair View bezeichnet die Generalnorm des § 264 Abs. 2 HGB. Danach muss der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage, Finanzlage und Ertragslage der Kapitalgesellschaft vermitteln. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 232)
Beispiel: Ein Unternehmen weist in seinem Jahresabschluss Vermögen von 5 Mio. €, Schulden von 2 Mio. € und einen Jahresüberschuss von 400.000 € aus. Die Bilanzierung und Bewertung müssen so erfolgen, dass diese Angaben die tatsächliche Vermögenslage, Finanzlage und Ertragslage des Unternehmens entsprechend den GoB sachgerecht darstellen.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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