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Trinkgelder

21. Juli
1 Min. Lesezeit

Trinkgelder sind freiwillige Geldzuwendungen, die Arbeitnehmer für erbrachte Dienstleistungen erhalten. Sie sind für Arbeitnehmer nach dem Gesetz zur Steuerfreistellung von Arbeitnehmertrinkgeldern grundsätzlich von der Einkommensteuer befreit. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 623)


Beispiel: Eine Kellnerin erhält nach dem Bezahlen der Rechnung von einem Gast zusätzlich 10 Euro als Anerkennung für ihren guten Service. Dieses freiwillig gezahlte Trinkgeld ist für sie steuerfrei.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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