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Treuhänder

8. Okt.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Okt.

Der Treuhänder ist der Empfänger von Rechten oder anderen Vermögensgegenständen zur Ausübung einer Treuhandschaft. Er erhält eine Vertrauensstellung und einen Auftrag über die von ihm auszuführenden Tätigkeiten. Die ihm übertragenen Vermögenswerte darf er nicht zu seinem eigenen Nutzen verwenden. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 232)


Beispiel: Ein Treugeber überträgt einem Treuhänder 50.000 € zur Verwaltung für einen bestimmten Zweck. Der Treuhänder darf das Geld nur entsprechend dem erteilten Auftrag einsetzen und beispielsweise nicht für eigene Anschaffungen verwenden.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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