Treuhandschaft
Treuhandschaft bezeichnet die rechtliche Beziehung, bei der eine Person (Treuhänder) Vermögen für eine andere Person (Treugeber) verwaltet und dabei nach deren Weisungen handelt. (vgl. Schneck 2018, S. 969 ff.)
Beispiel: Eine Person überträgt 50.000 € an einen Treuhänder mit der Vorgabe, das Geld für einen bestimmten Zweck zu verwalten. Der Treuhänder verwaltet das Vermögen in eigenem Namen, muss sich dabei aber an die Vorgaben des Treugebers halten.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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