Treuhand
Eine Treuhand ist ein Rechtsverhältnis, bei dem eine Person (der Treugeber) ein Recht auf eine andere Person (den Treuhänder) überträgt. Der Treuhänder verwaltet oder nutzt dieses Recht im eigenen Namen, muss dabei aber die vereinbarten Vorgaben des Treugebers einhalten. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 622)
Beispiel: Ein Käufer einer Immobilie überweist den Kaufpreis zunächst auf das Konto eines Notars. Der Notar verwaltet das Geld treuhänderisch und zahlt es erst an den Verkäufer aus, wenn alle Voraussetzungen des Kaufvertrags erfüllt sind.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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