Treugeber
Aktualisiert: 9. Okt.
Der Treugeber ist eine natürliche oder juristische Person, die Rechte oder andere Vermögensgegenstände zur Ausübung einer Treuhandschaft auf einen Treuhänder überträgt. Der Treugeber bleibt dabei derjenige, der die Übertragung im Rahmen des Treuhandverhältnisses veranlasst. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 232)
Beispiel: Eine Person überträgt einem Treuhänder 50.000 € zur treuhänderischen Verwaltung. Die Person ist der Treugeber, während der Treuhänder die übertragenen Vermögenswerte entsprechend der getroffenen Vereinbarung verwaltet.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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