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Treuepflicht

21. Juli
1 Min. Lesezeit

Treuepflicht ist die Verpflichtung der Vertragspartner, sich im Rahmen eines Vertragsverhältnisses nach Treu und Glauben zu verhalten und die Interessen des anderen zu berücksichtigen. Im Arbeitsrecht bedeutet sie insbesondere, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegenseitig darauf achten müssen, einander keinen Schaden zuzufügen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 622)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer gibt vertrauliche Informationen über ein neues Produkt seines Arbeitgebers nicht an ein Konkurrenzunternehmen weiter. Damit erfüllt er seine Treuepflicht gegenüber seinem Arbeitgeber.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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