Treu und Glauben
Der Grundsatz von Treu und Glauben besagt, dass sich die Beteiligten im Rechtsverkehr fair und rücksichtsvoll verhalten sowie berechtigte Erwartungen des anderen achten. Niemand darf sich ohne sachlichen Grund zu seinem früheren Verhalten in Widerspruch setzen, wenn der andere darauf vertraut hat. (vgl. Puke 2023, S. 260)
Beispiel: Das Finanzamt bestätigt einem Unternehmen schriftlich, dass eine bestimmte steuerliche Behandlung zulässig ist. Das Unternehmen richtet sich danach. Später darf das Finanzamt diese Auffassung nicht ohne triftigen Grund rückwirkend ändern, wenn das Unternehmen auf die ursprüngliche Auskunft vertraut hat.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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