top of page
YouTube.png

Treppenverfahren

Das Treppenverfahren (oder Stufenleiterverfahren) ist ein Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung, bei dem Hilfskostenstellen schrittweise in einer festen Reihenfolge auf nachgelagerte Kostenstellen verrechnet werden. Eine Rückbelastung zu vorgelagerten Kostenstellen ist ausgeschlossen. Die Verrechnung erfolgt stufenweise wie eine Treppe, wodurch eine eindeutige und einseitige Leistungsverteilung möglich ist. Voraussetzung ist, dass die Kostenstellen so geordnet sind, dass frühe Stellen viele Leistungen geben, aber keine Leistungen von späteren Stellen empfangen. (vgl. Freidank/Sassen 2020, S. 168 ff.)


Beispiel: Die Kantine (Hilfskostenstelle) verteilt ihre Kosten zunächst auf die Werkstatt und die Fertigung. Danach werden die Kosten der Werkstatt auf die Fertigung und Verwaltung weitergegeben. Eine Rückbelastung (z. B. von der Fertigung zurück an die Kantine) ist nicht möglich.


Freidank, C.; Sassen, R. (2020): Kostenrechnung. Grundlagen des Management Accounting, Konzepte des Kostenmanagements und zentrale Schnittstellen. 10. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

Kommentare


bottom of page