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Tratte

13. Juli
1 Min. Lesezeit

Eine Tratte ist ein ausgestellter, aber vom Bezogenen noch nicht akzeptierter Wechsel. (vgl. Puke 2023, S. 259)


Beispiel: Ein Lieferant stellt seinem Kunden einen Wechsel über 5.000 € mit einer Zahlungsfrist von 60 Tagen aus. Solange der Kunde den Wechsel noch nicht durch seine Unterschrift akzeptiert hat, handelt es sich um eine Tratte.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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