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Transitorische Rechnungsabgrenzungsposten

Transitorische Rechnungsabgrenzungsposten sind Bilanzposten eigener Art, die gebildet werden, wenn Ausgaben oder Einnahmen bereits vor dem Abschlussstichtag erfolgt sind, der zugehörige Aufwand oder Ertrag jedoch erst einer zukünftigen Periode zuzurechnen ist. Sie dienen der periodengerechten Erfolgsermittlung und sind gemäß § 250 Abs. 1 und 2 HGB als aktive bzw. passive Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen. (vgl. Roos 2024, S. 244 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen zahlt am 1.12. eine Versicherungsprämie von 1.200 € für den Zeitraum Dezember bis November des Folgejahres. Zum 31.12. entfallen 11/12 = 1.100 € auf das nächste Jahr. Diese 1.100 € werden als aktiver transitorischer Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert; 100 € sind Aufwand des laufenden Jahres.


Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag

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