Transferpreise
Aktualisiert: 9. Okt.
Transferpreise sind Preise zur Bewertung von Leistungen, die zwischen Konzerngesellschaften ausgetauscht werden. Sie sind eine besondere Form der Verrechnungspreise, da die Konzerngesellschaften zwar rechtlich, aber nicht wirtschaftlich selbstständig sind. Transferpreise dienen unter anderem der Gestaltung und Lenkung von Profitcenter-Strukturen sowie der Berücksichtigung fiskalischer Interessen. Dabei ist das Arm's Length Principle zu beachten: Die Preise innerhalb eines Konzerns sollen so gestaltet sein, wie sie zwischen voneinander unabhängigen Marktparteien vereinbart würden. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 231 f.)
Beispiel: Eine deutsche Tochtergesellschaft eines Konzerns liefert Waren an eine ausländische Konzerngesellschaft. Als Transferpreis werden 100 € je Stück angesetzt. Dieser Preis soll sich daran orientieren, welcher Preis auch zwischen unabhängigen Unternehmen für eine vergleichbare Lieferung vereinbart würde. Dadurch wird der interne Leistungsaustausch bewertet und zugleich die Gewinnverteilung zwischen den Konzerngesellschaften beeinflusst.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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