Transferierbarer Nutzen bedeutet, dass die Mitglieder einer Koalition ihren Nutzen ohne Verlust untereinander übertragen können. Dies erfordert ein Medium wie Geld, das zwischen den Spielern ausgetauscht werden kann, wodurch Seitenzahlungen möglich werden. (vgl. Holler/Illing/Napel 2019, S. 276 f.)
Beispiel: Angenommen, zwei Unternehmen bilden eine Partnerschaft und erzielen gemeinsam einen Gewinn von 100. Wenn Seitenzahlungen erlaubt sind, könnten sie diesen Gewinn frei aufteilen, zum Beispiel 60 für das eine und 40 für das andere Unternehmen.
Holler, M. J.; Illing, G.; Napel, S. (2019): Einführung in die Spieltheorie. 8. Auflage. Berlin: Springer Gabler
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