Tragfähigkeitsprinzip
- Andreas Armster

- 11. Sept.
- 1 Min. Lesezeit
Das Tragfähigkeitsprinzip besagt, dass Kosten auf Kalkulationsobjekte nach deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (Tragfähigkeit) verteilt werden. Als Maßstab dient in der Regel die Differenz zwischen den erzielten Erlösen und den bereits direkt zurechenbaren Kosten. Produkte mit höherer Gewinnspanne tragen also einen größeren Anteil der verbleibenden (Gemein-)Kosten. (vgl. Freidank/Sassen 2020, S. 222 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen stellt zwei Produkte her. Produkt A erzielt pro Stück einen Gewinn von 100 €, während Produkt B nur einen Gewinn von 20 € pro Stück erwirtschaftet. Nach dem Tragfähigkeitsprinzip wird Produkt A ein größerer Anteil der verbleibenden Verwaltungskosten zugerechnet, da es aufgrund seiner höheren Gewinnspanne mehr Kosten „tragen“ kann als Produkt B, ohne die Wirtschaftlichkeit zu gefährden.
Freidank, C.; Sassen, R. (2020): Kostenrechnung. Grundlagen des Management Accounting, Konzepte des Kostenmanagements und zentrale Schnittstellen. 10. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


Kommentare