Torkontrolle
Eine Torkontrolle ist die körperliche Kontrolle von Arbeitnehmern beim Verlassen eines Betriebs, um Diebstähle von Betriebseigentum zu verhindern. Ihre Einführung kann durch verschiedene betriebliche Regelungen erfolgen und unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 621)
Beispiel: Ein Elektronikunternehmen führt am Werkstor stichprobenartige Taschenkontrollen durch, um zu verhindern, dass Mitarbeitende elektronische Bauteile unerlaubt aus dem Betrieb mitnehmen. Vor der Einführung wurde die Zustimmung des Betriebsrats eingeholt.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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