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Tiere

10. März
1 Min. Lesezeit

Tiere sind keine Sachen, werden rechtlich jedoch weitgehend wie Sachen behandelt, da sie selbst keine Träger von Rechten und Pflichten sein können (§ 90a BGB). (vgl. Fischer 2023, S. 89 f.)


Beispiel: Ein Hund kann verkauft oder verschenkt werden. Obwohl er rechtlich keine Sache ist, wird er im Zivilrecht ähnlich wie eine bewegliche Sache behandelt.


Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

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