Testierfähigkeit
Testierfähigkeit ist die rechtliche Fähigkeit, ein Testament wirksam zu errichten. Grundsätzlich sind Personen ab 16 Jahren testierfähig. Minderjährige zwischen 16 und 18 Jahren können jedoch nur ein öffentliches Testament vor einem Notar errichten. Personen unter 16 Jahren sowie geistig oder bewusstseinsgestörte Personen sind nicht testierfähig. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 616)
Beispiel: Eine 17-jährige Person möchte ihr Vermögen testamentarisch regeln. Sie kann dies rechtswirksam tun, wenn sie ihr Testament bei einem Notar errichtet. Ein handschriftliches Testament wäre in diesem Fall nicht zulässig.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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