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Testierfreiheit

21. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Testierfreiheit ist der Grundsatz des Erbrechts, nach dem eine Person selbst bestimmen kann, wer nach ihrem Tod ihr Vermögen erhalten soll. Sie wird lediglich durch das Pflichtteilsrecht bestimmter Angehöriger eingeschränkt. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 616)


Beispiel: Eine alleinstehende Person setzt in ihrem Testament ihre beste Freundin als Alleinerbin ihres Vermögens ein. Aufgrund der Testierfreiheit kann sie frei entscheiden, wem sie ihr Vermögen vererbt, sofern keine Pflichtteilsansprüche entgegenstehen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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