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Testament

21. Juli
1 Min. Lesezeit

Ein Testament ist eine letztwillige Verfügung, mit der eine Person bestimmt, wie ihr Vermögen nach ihrem Tod verteilt werden soll. Es kann in verschiedenen Formen, beispielsweise als eigenhändiges, öffentliches oder gemeinschaftliches Testament, errichtet werden. Voraussetzung ist, dass der Erblasser testierfähig ist. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 616)


Beispiel: Eine verheiratete Person errichtet gemeinsam mit ihrem Ehepartner ein Berliner Testament. Darin setzen sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, dass nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Ehepartners die gemeinsamen Kinder das gesamte Vermögen erben.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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