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Territorialitätsprinzip

Nach dem Territorialitätsprinzip besteuert ein Staat ausschließlich jene Einkünfte oder Vermögenswerte, die in seinem Hoheitsgebiet entstehen bzw. belegen sind, unabhängig vom Wohnsitz oder der Staatsangehörigkeit des Steuerpflichtigen; für Gebietsfremde besteht daher nur beschränkte Steuerpflicht. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 352 ff.)


Beispiel: Eine Person wohnt in Österreich, erzielt aber Mieteinnahmen aus einer Wohnung in Italien. Nach dem Territorialitätsprinzip besteuert Italien diese Mieteinnahmen, weil sie dort entstehen; unabhängig davon, dass der Eigentümer im Ausland wohnt.


Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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