Terminrechnung
Die Terminrechnung dient dazu, für mehrere unterschiedlich hohe Beträge mit verschiedenen Fälligkeitsterminen einen gemeinsamen mittleren Verfalltag zu berechnen. An diesem Tag entsteht weder ein Zinsvorteil noch ein Zinsnachteil für Schuldner oder Gläubiger. (vgl. Weber 2016, S. 239 ff.)
Beispiel: Mehrere Rechnungen sind am 16.08., 18.09., 09.10. und 22.11. fällig. Die Terminrechnung ergibt als gemeinsamen Zahlungstermin den 08.10.. Zahlt der Schuldner die Gesamtsumme an diesem Tag, werden die unterschiedlichen Fälligkeiten zinsneutral ausgeglichen.
Weber, M. (2016): Kaufmännisches Rechnen von A-Z. Formeln, Rechenbeispiele, Tipps für die Praxis. 10. Auflage. Freiburg: Haufe




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