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Tendenzschutz

21. Juli
1 Min. Lesezeit

Tendenzschutz bezeichnet die Ausnahme bestimmter Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes für sogenannte Tendenzbetriebe. Der Schutz greift, wenn die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats die geistige, politische, religiöse oder ideelle Zielsetzung des Betriebs beeinträchtigen würden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 615)


Beispiel: Eine politische Stiftung stellt einen Referenten ein, der die politischen Inhalte der Stiftung nach außen vertritt. Bei dieser personellen Entscheidung kann der Tendenzschutz dazu führen, dass die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats eingeschränkt sind, um die ideelle Ausrichtung der Stiftung zu schützen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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