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Tendenzbetriebe

21. Juli
1 Min. Lesezeit

Tendenzbetriebe sind Einrichtungen oder Unternehmen, die überwiegend geistige, politische, religiöse, soziale, wissenschaftliche oder kulturelle Ziele verfolgen. Für sie gelten aufgrund ihrer besonderen Zweckbestimmung teilweise besondere Regelungen im Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmungsrecht. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 615)


Beispiel: Eine Tageszeitung ist ein Tendenzbetrieb, da sie der Berichterstattung und Meinungsbildung dient. Ebenso zählen politische Parteien, Schulen, Wohlfahrtsverbände oder Theater zu den Tendenzbetrieben.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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