Das Telekommunikationsgesetz (TKG) regelt den Wettbewerb und die Rahmenbedingungen im Bereich der Telekommunikation. Es hat das Ziel, den Wettbewerb zu fördern, eine flächendeckende Versorgung mit Telekommunikationsdiensten sicherzustellen und eine effiziente Frequenzordnung festzulegen. (vgl. Baeumle-Courth/Nieland/Schröder 2004, S. 151)
Beispiele: Regulierung der Netzneutralität, Pflicht zur Notrufversorgung
Baeumle-Courth, P.; Nieland, S.; Schröder, H. (2004): Wirtschaftsinformatik. Herausgegeben von Bernecker, M. München/Wien: R. Oldenbourg Verlag
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