Teilzeitarbeitsverhältnis
Ein Teilzeitarbeitsverhältnis liegt vor, wenn die regelmäßige Arbeitszeit eines Arbeitnehmers kürzer ist als die eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten im selben Betrieb. Teilzeitarbeit kann täglich, nur an bestimmten Tagen oder in unregelmäßigen Zeitabständen erbracht werden. Teilzeitbeschäftigte haben grundsätzlich die gleichen arbeitsrechtlichen Ansprüche wie Vollzeitbeschäftigte und dürfen nicht benachteiligt werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 614)
Beispiel: Eine Arbeitnehmerin arbeitet an vier Tagen pro Woche jeweils fünf Stunden, während Vollzeitkräfte im Unternehmen 40 Stunden pro Woche arbeiten. Sie befindet sich somit in einem Teilzeitarbeitsverhältnis und hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung sowie die gleichen Weiterbildungsmöglichkeiten wie ihre vollzeitbeschäftigten Kollegen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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