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Teilzeitarbeit

Teilzeitarbeit bezeichnet ein Arbeitsverhältnis, bei dem die regelmäßige Wochenarbeitszeit geringer ist als die eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten. Beschäftigte haben unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Betriebsgröße, Beschäftigungsdauer) einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Der Arbeitgeber darf diesen Antrag nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. Teilzeitkräfte dürfen grundsätzlich nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 284)


Beispiel: Eine Mitarbeiterin arbeitet in einem Unternehmen mit 30 Angestellten seit über einem Jahr in Vollzeit. Sie stellt drei Monate vor dem gewünschten Beginn einen Antrag auf Teilzeitarbeit mit 20 Stunden pro Woche. Der Arbeitgeber prüft den Antrag und kann ihn nur ablehnen, wenn erhebliche betriebliche Gründe dagegen sprechen. Andernfalls muss er dem Wunsch entsprechen.


Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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