Teilzahlungsgeschäfte
Teilzahlungsgeschäfte sind Kaufverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, bei denen der Kaufpreis nicht auf einmal, sondern in mehreren Teilbeträgen (Raten) bezahlt wird. Für solche Verträge gelten besondere Formvorschriften und dem Verbraucher steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 613 f.)
Beispiel: Eine Person kauft ein neues Smartphone für 1.200 Euro und vereinbart mit dem Händler, den Betrag in zwölf monatlichen Raten von jeweils 100 Euro zu bezahlen. Dieses Ratenkaufmodell ist ein Teilzahlungsgeschäft.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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