Teilzahlung
Eine Teilzahlung ist die Zahlung eines Teilbetrags einer bestehenden Schuld. Der Gläubiger ist grundsätzlich nur dann verpflichtet, eine Teilzahlung anzunehmen, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Bei Wechseln und Schecks darf eine Teilzahlung jedoch nicht zurückgewiesen werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 613)
Beispiel: Ein Kunde schuldet einem Händler 1.000 Euro und vereinbart mit ihm, den Betrag in zwei Raten zu je 500 Euro zu bezahlen. Die Zahlung der einzelnen Raten stellt jeweils eine Teilzahlung dar.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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