Teilwertabschreibung
- Andreas Armster

- 23. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Eine Teilwertabschreibung ist die außerplanmäßige Abschreibung eines Wirtschaftsguts auf seinen niedrigeren aktuellen Wert (Teilwert), wenn dieser voraussichtlich dauerhaft unter den fortgeführten Anschaffungskosten oder Herstellungskosten liegt. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 97)
Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Maschine für 100.000 €. Kurz danach wird sie beschädigt und ist nur noch 30.000 € wert. Da die Wertminderung voraussichtlich dauerhaft ist, kann eine Teilwertabschreibung auf 30.000 € vorgenommen werden.
von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag



Kommentare