Teilwert bezeichnet den Betrag, den ein potenzieller Käufer im Rahmen des Gesamtkaufpreises für ein einzelnes Wirtschaftsgut eines Unternehmens ansetzen würde. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Käufer beabsichtigt, das gesamte Unternehmen fortzuführen. (vgl. Kußmaul 2016, S. 463)
Beispiel: Angenommen, ein Unternehmen besitzt eine Maschine, die auf dem Markt für 50.000 Euro verkauft werden könnte. Allerdings schätzt ein potenzieller Käufer den Wert der Maschine für das Unternehmen aufgrund ihrer speziellen Funktion und des potenziellen Nutzens höher ein, sagen wir 60.000 Euro. Dieser Wert von 60.000 Euro würde als Teilwert für die Maschine im Unternehmen berücksichtigt werden.
Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 463
Comments