Teilurlaub
Teilurlaub ist der anteilige Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers, wenn kein Anspruch auf den vollen Jahresurlaub besteht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis im Laufe des Jahres beginnt oder endet und die gesetzliche Wartezeit von sechs Monaten nicht vollständig erfüllt wird. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 613)
Beispiel: Eine Arbeitnehmerin beginnt ihre neue Stelle am 1. Oktober. Da sie die sechsmonatige Wartezeit im laufenden Kalenderjahr nicht mehr erfüllen kann, hat sie nur Anspruch auf den anteiligen Jahresurlaub (Teilurlaub).
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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